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§ 88 EheG; § 80 Abs 2 BDG

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut PichlerJBl 1988, 170 Heft 3 v. 1.3.1988

EheG § 88, BDG § 80 Abs 2

Das durch Bescheid begründete Benützungsrecht eines Beamten an einer Dienst- oder Naturalwohnung kann das Gericht nicht auf den anderen Ehegatten übertragen. Das Gericht kann dem öffentlich-rechtlichen Dienstgeber auch keine darauf gerichteten Aufträge erteilen.

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