KSchG § 18, ABGB § 1487, ABGB § 877
Zahlt beim drittfinanzierten Kauf der Finanzierer die Kreditsumme im Namen des Käufers direkt an den Verkäufer aus, geht sein aufgrund erfolgreicher Irrtumsanfechtung des Kreditvertrages durch den Käufer bestehender Bereicherungsanspruch bloß auf Abtretung des dem Käufer gegen den Verkäufer zustehenden Rückzahlungsanspruchs.