StGB § 159 Abs 1 Z 1, StGB § 159 Abs 1 Z 2, StPO § 262, StPO § 267, StPO § 281 Abs 1 Z 8
Für den verantwortungsbewußten Kaufmann sind hinreichende Marktforschung, Kenntnis der Risken und Erfahrungen in dem betreffenden Geschäftszweig Voraussetzungen für die Betriebseröffnung.