GBG § 21, GBG § 22, AnfO § 20
Die Anmerkung der Anfechtungsklage ist auch zu bewilligen, wenn der Anfechtungsgegner kraft Einantwortung Liegenschaftseigentümer geworden, aber als solcher noch nicht im Grundbuch einverleibt ist.
OGH, 11.02.1986, 5 Ob 5/86