ABGB § 879, MRG § 27, WGG § 17
Es ist nicht gesetz- und grundsätzlich auch nicht sittenwidrig, wenn sich ein Wohnungseigentumsbewerber ein Entgelt dafür versprechen läßt, daß er vom Kaufvertrag mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft zurücktritt und dadurch einem anderen Interessenten den Ankauf der Wohnung nach Eintritt in die Genossenschaft ermöglicht.