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§ 5 Abs 2, §§ 70, 127, 130 und 141 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 799 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

StGB § 5 Abs 2, StGB § 70, StGB § 127, StGB § 130, StGB § 141

Die Feststellung eines einheitlichen Willensentschlusses zu fortgesetzten Diebstählen reicht zur Annahme einer gewerbsmäßigen Absicht, di sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmsquelle zu verschaffen, nicht hin.

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