AktG § 197 Abs 6, ZPO § 528 Abs 1 Z 2, RATG § 7
Streitwertbemängelung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozeß – Unzulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn die Höhe der Streitwertfestsetzung ausschließlich Bedeutung für die Kosten und Gebührenbemessung, aber sonst keine verfahrensrechtlichen Auswirkungen hat.