EGZPO Art XLII Abs 1
Ein vertraglicher Anspruch auf Beschwörung der Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung ist möglich und kann vollstreckt werden.
OGH, 18.03.1987, 3 Ob 1/87
EGZPO Art XLII Abs 1
Ein vertraglicher Anspruch auf Beschwörung der Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung ist möglich und kann vollstreckt werden.
OGH, 18.03.1987, 3 Ob 1/87