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§ 10 Abs 1 AO; §§ 35, 36, 39 Abs 1 Z 2 EO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 461 Heft 13 und 14 v. 1.7.1987

AO § 10 Abs 1, EO § 35, EO § 36, EO § 39 Abs 1 Z 2

Das Bestehen einer Exekutionssperre nach § 10 Abs 1 AO kann nur mit einem Einstellungsantrag gem § 39 Abs 1 Z 2 EO geltend gemacht werden; der Geltendmachung mittels Klage steht die Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen.

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