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§§ 28, 31, 40 und 43 Abs 1 und 2 StGB; § 345 Abs 1 Z 13 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 536 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

StGB § 28, StGB § 31, StGB § 40, StGB § 43 Abs 1, StGB § 43 Abs 2, StPO § 345 Abs 1 Z 13

Für die Zulässigkeit der bedingten Nachsicht einer Zusatzstrafe ist nur deren Art und Ausmaß, nicht aber die Zusammenrechnung mit der früheren Strafe maßgebend.

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