vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 881, 1295 und 1297 ff ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 295 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

ABGB § 881, ABGB § 1295, ABGB § 1297, ABGB § 1298, ABGB § 1299

Aus dem Gastaufnahmevertrag entstehen auch Schutzpflichten zugunsten anderer Pensionsgäste, deren Besuch der betreffende Gast empfängt und die auf dem zu dessen Zimmer gehörenden Balkon verletzt werden. Zur Sorgfalt, mit der ein Pensionsinhaber den Bauzustand der Pension zu überprüfen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!