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§§ 881 und 1313 a ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 293 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

ABGB § 881, ABGB § 1313a

Den Rechtsträger einer Krankenanstalt trifft die vertragliche Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von nahen Angehörigen der Patienten während deren Krankenhausbesuches.

Seite 293


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