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§§ 2 und 16 MG; § 1094 ABGB; § 16 Abs 2 MRG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 293 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

MG § 2, MG § 16, ABGB § 1094, MRG § 16 Abs 2

Die Vertragsklausel, daß nach einem eventuellen Außerkrafttreten des MG der ortsübliche Mietzins geschuldet sei, ist nicht ungültig. Danach kann nunmehr jedenfalls der Kategoriezins begehrt werden.

OGH, 04.12.1984, 5 Ob 53/84

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