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§§ 1313 a und 1168 Abs 2 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 748 Heft 23 und 24 v. 14.12.1985

ABGB § 1313a, ABGB § 1168 Abs 2

Die örtliche Verlegung des vom Unternehmer beigestellten Arbeitsgeräts durch den Besteller erfolgt idR nicht aufgrund selbständigen Beförderungsvertrags, sondern im Rahmen der dem Besteller obliegenden Mitwirkung an der Herstellung des Werkes. – Bei Schädigung infolge einer Vertragsverletzung (hier: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bestellers) muß sich der Geschädigte jedes

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