ABGB § 1313a, ABGB § 1168 Abs 2
Die örtliche Verlegung des vom Unternehmer beigestellten Arbeitsgeräts durch den Besteller erfolgt idR nicht aufgrund selbständigen Beförderungsvertrags, sondern im Rahmen der dem Besteller obliegenden Mitwirkung an der Herstellung des Werkes. – Bei Schädigung infolge einer Vertragsverletzung (hier: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bestellers) muß sich der Geschädigte jedes