ABGB § 1435, ABGB § 1393
Zur Lohnkondiktion gegen den Ehegatten wegen Leistungen, die im Hinblick auf den Bestand der Ehe erbracht worden sind. Dienste von Angehörigen eines Ehegatten, die eine Vermehrung des Eigentums des anderen Ehegatten bewirken, begründen einen Kondiktionsanspruch des Angehörigen gegen eben diesen Gatten, der dem anderen Gatten abgetreten werden kann.