ABGB § 1320
Ist nach den Umständen keine besondere Verwahrung eines Tieres erforderlich (gutmütiger Hund in ländlichem, menschenarmen Ambiente), so bedeutet dies doch nicht Entbindung von jeder Verwahrungspflicht.
OGH, 20.12.1984, 6 Ob 684/84
ABGB § 1320
Ist nach den Umständen keine besondere Verwahrung eines Tieres erforderlich (gutmütiger Hund in ländlichem, menschenarmen Ambiente), so bedeutet dies doch nicht Entbindung von jeder Verwahrungspflicht.
OGH, 20.12.1984, 6 Ob 684/84