vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1320 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 679 Heft 21 und 22 v. 9.11.1985

ABGB § 1320

Ist nach den Umständen keine besondere Verwahrung eines Tieres erforderlich (gutmütiger Hund in ländlichem, menschenarmen Ambiente), so bedeutet dies doch nicht Entbindung von jeder Verwahrungspflicht.

OGH, 20.12.1984, 6 Ob 684/84

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!