vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 Abs 1 KO; § 163 Abs 2 und § 477 Abs 1 Z 4 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 209 Heft 7 und 8 v. 14.4.1984

KO § 7 Abs 1, ZPO § 163 Abs 2, ZPO § 477 Abs 1 Z 4

Die Nichtigkeit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: Fortsetzung des Verfahrens trotz Konkurseröffnung) ist insofern eine relative, als sie erst mit der Nichtigerklärung der betroffenen Prozeßhandlungen durch das Gericht eintritt; bis dahin können mit diesem Nichtigkeitsgrund behaftete Prozeßhandlungen durch die betroffene Partei (hier: Masseverwalter) wirksam genehmigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!