Fritz Schönherr ist am 24. Mai 1984 gestorben. Er verschied am frühen Nachmittag fast zu jener Stunde, in der er drei Tage zuvor auf dem Weg ins neue Juridicum Opfer eines Verkehrsunfalls wurde. Wäre er aus der Bewußtlosigkeit noch einmal erwacht, so würde er über den Unfall, der so tragisch enden sollte, ebenso fassungslos und ratlos gewesen sein wie wir. Zur Fassungslosigkeit ist nun die Erschütterung hinzugetreten über den jähen Verlust eines bedeutenden Juristen, eines engagierten Universitätslehrers, eines menschlichen Prüfers, eines langjährigen Institutskollegen und nicht zuletzt eines lieben Freundes. „Media vita in morte sumus ...“