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Amtshaftung statt Kundmachung?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 1984, 355 Heft 13 und 14 v. 7.7.1984

I. Allgemeines

Eine wahre Verfahrens-Odyssee hatte der Kläger im zu besprechenden Fall zu bestehen. Alle Höchstgerichte mußte er anrufen, bis ihm endlich und auch etwas überraschend vom OGH qua Amtshaftung – wenngleich nur teilweise – Ersatz zugesprochen worden ist.

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