§ 914 ABGB, § 26 ABGB
Treten nach Abschluß eines Geschäftes Konfliktsfälle auf, die bei Abschluß von den Parteien nicht bedacht und daher auch nicht geregelt wurden, so ist unter Berücksichtigung des von den Parteien verfolgten Zwecks zu fragen, welche Lösung
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