Zweck dieser Untersuchung ist es, die Problematik einer Aufnahme sozialer Grundrechte in die österreichische Bundesverfassung an einem konkreten Beispiel aufzuzeigen. Das Anliegen entbehrt im übrigen nicht der Aktualität: scheint es doch, als wollte die nun schon seit Jahren bestehende Grundrechtskommission einen neuerlichen Anlauf zur Neufassung des Grundrechtskataloges nehmen. Dabei wird sie schon angesichts der Verankerung sozialer Grundrechte in für Österreich bindenden internationalen Verträgen an der Frage nach deren zukünftigem Platz im Rahmen eines neu gefaßten Grundrechtskataloges nicht vorbeigehen können. Anliegen dieser Arbeit ist es daher, bereits vorhandene rechtliche Grundlagen aufzuarbeiten, rechtstechnische Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Normierung des Rechts auf Wohnen aufzuzeigen und diese mit dem bestehenden einfachgesetzlichen Wohnrecht zu konfrontieren. Schließlich soll eine Bewertung der verschiedenen denkbaren Formen einer Aufnahme des Rechts auf