Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit Schadenersatzprozessen gegen Ärzte die Frage, ob der Patient vom Arzt ausreichend über die möglichen und letztlich eingetretenen Komplikationen und Gefahren der Behandlung aufgeklärt wurde. Oft ist dies die zentrale Frage ärztlicher Haftpflicht überhaupt. Insbesondere die allgemein zu beobachtende Tendenz zur „Emanzipation“ des Patienten betont das Problem der ärztlichen Aufklärungspflicht, weil gerade der „mündige Patient“ besonderes Interesse an Information durch den Arzt zeigt. Durch publikumswirksame Artikelserien in der Tages- und Wochenpresse1) wurde und wird das Thema hochgespielt und stellt heute in der Diskussion zwischen Ärzten und Juristen einen der am meisten umstrittenen Punkte dar. Dies rechtfertigt eine Bestandaufnahme der Situation in Österreich. Wie ist die Rechtslage? Wie stellen sich Judikatur und Lehre zum Problem der Aufklärung?