Die aktuelle politische Diskussion um ein 3. Fernsehprogramm in Österreich, die vornehmlich unter der einschränkenden Chiffre „Verlegerfernsehen“ geführt wird, ist naturgemäß in erster Linie von Positionsüberlegungen gekennzeichnet, die außerhalb des rechtlichen Bereiches gelegen sind.
Sie bietet dennoch Anlaß, die rechtlichen Voraussetzungen einer näheren Untersuchung zu unterziehen.