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§§ 297, 298 Abs 1 und § 299 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1981, 603 Heft 21 und 22 v. 7.11.1981

§ 297 StGB, § 298 Abs 1 StGB, § 299 StGB

Eine Straftat ist „vorgetäuscht“, wenn sie tatsächlich nicht begangen wurde, also eine erfundene ist; das Verändern von Tatumständen,

Seite 603


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