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§§ 146, 133 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 48 Heft 1 und 2 v. 24.1.1981

§ 146 StGB, § 133 StGB

Gelingt es dem sich hinter dem falschen Schein eines redlichen Kommissionärs verbergenden Täter, Teppichhändler zur Übergabe der Ware an ihn zu bewegen, so ist ihm Betrug und nicht Veruntreuung anzulasten, da der Vermögensschaden bereits mit der durch die Täuschung bewirkten Ausfolgung der Ware und nicht etwa erst mit deren nachfolgender Verwertung eintritt1)1)Der Bericht „Aus Bagatellsache wurde Klage gegen Österreich“, Die Presse vom 24./25.5.1980, 13, der auf einer Erklärung des zuständigen Sektionschefs des BMJ beruht, nennt Namen, Beruf und Berufssitz des Beschwerdeführers im vollen Wortlaut und schildert auch den seinerzeitigen Sachverhalt!.

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