I. Kaltenbäck hat in AnwBl 1979, 394 in seinem Artikel „Konsumentenschutzgesetz und Anwaltstätigkeit“ die Frage aufgeworfen, ob der Rechtsanwalt überhaupt Unternehmer iS des Konsumentenschutzgesetzes (im folgenden: KSchG) sei. Er geht davon aus, daß in § 1 Abs 4 KSchG Verträge, die ein Arbeitnehmer bzw eine arbeitnehmerähnliche Person mit einem Arbeitgeber schließt, vom Geltungsbereich des I. Hauptstückes des KSchG ausgenommen sind. Weiters führt er aus, daß Unternehmer nur der sei, der an der Spitze eines Unternehmens stehe, was ja gerade bei den Freiberuflern, wie Ärzten, Anwälten und Notaren, nicht zutreffe. Bei diesen Berufstypen sei gerade das Gegenteil der Fall. Hier stehe die persönliche Idee, der persönliche Einsatz, die Kenntnisse und nicht die Sache Unternehmen im Vordergrund. Aus all dem will der Autor ableiten, daß die freien Berufe nicht unter den Geltungsbereich des KSchG fallen.