§ 1 Abs 1 lit a PornG, § 1 Abs 1 lit c PornG, § 40 PresseG, § 41 PresseG, § 42 PresseG, § 364 StPO
Die Nichtbeteiligung des Verfallsbetroffenen am Verfahren ist für sich allein nicht als ein zur Wiedereinsetzung berechtigender unabwendbarer Umstand anzusehen.