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§§ 66, 67 GmbHG; § 308 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteBernhard KönigJBl 1980, 206 Heft 7 und 8 v. 12.4.1980

§ 66 GmbHG, § 67 GmbHG, § 308 EO

Vor der Kaduzierung eines mit der Einzahlung seiner Stammeinlage säumigen Gesellschafters besteht eine Forderung auf Einzahlung gegen die Vormänner dieses Gesellschafters nicht. – Die Überweisung einer Forderung zur Einziehung gewährt dem betreibenden Gläubiger nicht das Recht, Erklärungen anderer Personen als dem Drittschuldner gegenüber abzugeben oder Rechtsbeziehungen zu diesen (anderen) Personen zu gestalten.

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