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§§ 22 Abs 1, 21 UVG; §§ 14, 16 AußStrG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 209 Heft 7 und 8 v. 12.4.1980

§ 22 Abs 1 UVG, § 21 UVG, § 14 AußStrG, § 16 AußStrG

Gegen eine abändernde Entscheidung der 2. Instanz über den Ersatz zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse ist ein Revisionsrekurs an den OGH zulässig. – Eine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht liegt nicht schon dann vor, wenn die Verhängung der U-Haft über den Unterhaltsvorschußberechtigten nicht unmittelbar nach dessen Verhaftung dem Gericht bekanntgegeben wird.

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