vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 69 f und 71 Abs 1 VersVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 659 Heft 23 und 24 v. 13.12.1980

§ 69 VersVG, § 70 VersVG, § 71 Abs 1 VersVG

Die Veräußerung der versicherten Sache eröffnet für Versicherer und Erwerber ein Kündigungsrecht. – Die Einbringung eines versicherten Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft durch einen Kommanditisten ist als eine solche Veräußerung anzusehen. Daher tritt bei Ausbleiben der Veräußerungsanzeige auch für diesen Fall – unter den Voraussetzungen der letztgenannten Gesetzesstelle – Leistungsfreiheit des Versicherers ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!