§ 26 Abs 2 WEG, § 833 ABGB, § 834 ABGB, § 835 ABGB
Benützungsregelungsauseinandersetzungen zwischen Miteigentümern, die auch Wohnungseigentümer sind, sind im außerstreitigen Verfahren unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen des § 26 Abs 2 WEG zu erledigen.
OGH, 26.01.1979, 8 Ob 574/78