§ 2 Abs 2 AHG
Auch eine „Urgenz“ bei Nichteinlangen eines grundbuchsgerichtlichen Vollzugsbeschlusses stellt ein Rechtsmittel iS des § 2 Abs 2 AHG dar.
OGH, 18.10.1978, 1 Ob 16/78
§ 2 Abs 2 AHG
Auch eine „Urgenz“ bei Nichteinlangen eines grundbuchsgerichtlichen Vollzugsbeschlusses stellt ein Rechtsmittel iS des § 2 Abs 2 AHG dar.
OGH, 18.10.1978, 1 Ob 16/78