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§§ 4, 11 EKHG; § 1313 a ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut KoziolJBl 1980, 39 Heft 1 und 2 v. 19.1.1980

§ 4 EKHG, § 11 EKHG, § 1313a ABGB

Voraussetzungen eines konstitutiven Anerkenntnisses. – Ein im hochgehobenen Zustand abgeschlepptes Fahrzeug ist eine beförderte Sache. – Zur Haftung des Erfüllungsgehilfen gegenüber dem geschädigten Gläubiger.

OGH, 07.12.1978, 2 Ob 133/78

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