§ 4 EKHG, § 11 EKHG, § 1313a ABGB
Voraussetzungen eines konstitutiven Anerkenntnisses. – Ein im hochgehobenen Zustand abgeschlepptes Fahrzeug ist eine beförderte Sache. – Zur Haftung des Erfüllungsgehilfen gegenüber dem geschädigten Gläubiger.
OGH, 07.12.1978, 2 Ob 133/78