vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gedanken zu einer Reform der Wiederaufnahmsklage

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Daphne-Ariane Simotta*)*)Erweiterte Fassung eines im SS 1978 im Seminar von Herrn Univ.-Prof. DDr. Hans W. Fasching gehaltenen Referates. Das Manuskript wurde Ende Oktober 1978 abgeschlossen. Das inzwischen in Kraft getretene KSchG BGBl 1979/140 konnte daher nur mehr in den Fußnoten berücksichtigt werden.JBl 1980, 12 Heft 1 und 2 v. 19.1.1980

I. Einleitung

Der Wiederaufnahmsklage (im folgenden WA-Klage) kommt als nachträgliches Korrektiv gegen Entscheidungen, die mit schwerwiegenden materiellen Fehlern behaftet sind, eine bedeutende Rolle im Rechtsschutzsystem zu. Denn sie schafft Abhilfe bei Verfälschungen und Unvollständigkeiten der Entscheidungsgrundlagen und verhilft, da sie auch noch nach Rechtskraft der Entscheidung zulässig ist, der Richtigkeit gegenüber der Endgültigkeit der Entscheidung zum Sieg.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!