I. Einleitung
Der Wiederaufnahmsklage (im folgenden WA-Klage) kommt als nachträgliches Korrektiv gegen Entscheidungen, die mit schwerwiegenden materiellen Fehlern behaftet sind, eine bedeutende Rolle im Rechtsschutzsystem zu. Denn sie schafft Abhilfe bei Verfälschungen und Unvollständigkeiten der Entscheidungsgrundlagen und verhilft, da sie auch noch nach Rechtskraft der Entscheidung zulässig ist, der Richtigkeit gegenüber der Endgültigkeit der Entscheidung zum Sieg.