vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 178 Abs 1 und § 179 Abs 2 und 3 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 498 Heft 17 und 18 v. 6.9.1980

§ 178 Abs 1 ASVG, § 179 Abs 2 ASVG, § 179 Abs 3 ASVG

Ist jemand wegen Ausübung mehrerer Tätigkeiten mehrfach unfallversichert, so sind bei der Bemessungsgrundlage auch die Beitragsgrundlagen für ein Dienstverhältnis, das noch kein Jahr gedauert hat, gemäß § 179 Abs 2 oder Abs 3 ASVG voll zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!