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§ 4 Abs 5 EStG 1972:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1980, 499 Heft 17 und 18 v. 6.9.1980

§ 4 Abs 5 EStG 1972

„Reise“ iS des § 4 Abs 5 EStG ist nur die Fortbewegung über größere Entfernungen. Ein Abstellen auf eine Mindestentfernung von 15 km vom Betriebsort ist zulässig; dabei sind auch besondere Verhältnisse eines ländlichen Bezirkes ausreichend berücksichtigt.

VwGH, 09.03.1979, 3319/78

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