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§ 195 Abs 4 StGB; §§ 144, 146 b, 154 Abs 2 und 3 nF ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 384 Heft 13 und 14 v. 5.7.1980

§ 195 Abs 4 StGB, § 144 ABGB nF, § 146b ABGB nF, § 154 Abs 2 ABGB nF, § 154 Abs 3 ABGB nF

Zur Stellung des Verfolgungsantrages ist von mehreren Erziehungsberechtigten jeder selbständig berechtigt. – Die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung kann diesen Antrag nicht ersetzen, da er bereits für die Einleitung des Strafverfahrens erforderlich ist.

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