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§§ 24 und 27 Abs 1 IPRG;

RechtsprechungOrdentliche GerichteMichael SchwimannJBl 1980, 314 Heft 11 und 12 v. 7.6.1980

§ 24 IPRG, § 27 Abs 1 IPRG

Haager Vormundschaftsabkommen StGBl 1920/304 im Verhältnis zu Italien: An die Stelle des § 10 der 4. DVEheG ist § 27 Abs 1 (richtig: § 24) IPRG getreten; daher ist die gerichtliche Verurteilung der elterlichen Gewalt nach Ehescheidung an das Personalstatut des Kindes anzuknüpfen. – Zur inländischen Gerichtsbarkeit für diese Entscheidung bei italienischen Kindern.

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