Mit Haftung und Versicherung stoßen zwei sowohl in ihrer Entstehung als auch in ihren Zwecken und in ihrer Ausrichtung unterschiedlich ausgestaltete Rechtseinrichtungen aufeinander. Die Haftung, ein uraltes Institut, hat ihren Grund in der archetypischen Vorstellung der Verantwortlichkeit für kontrollierbare Akte. Sie trifft die Person des Handelnden und mit ihr schwingen trotz aller Rationalität in der Diskussion immer noch Elemente des Vorwurfs mit. Dagegen ist die Versicherung ein recht junges Institut. Sie entspringt dem modernen Sekuritätsbedürfnis, das zunehmend weite Bereiche des Lebens erobert. Da aber die Haftung vor allem sekuritätsmindernde Einbußen ausgleichen soll, stoßen Haftung und Versicherung zunehmend aufeinander1). Das ließ die Notwendigkeit entstehen, die Versicherung auf die Haftung hin auszurichten, und umgekehrt erwuchs der Rechtsprechung die Aufgabe, Haftungsinstitutionen unter dem geänderten Aspekt einer bestehenden Versicherung anzuwenden.