§ 354 Z 1 ASVG, § 371 ASVG
Behauptet der Versicherte, die vom Krankenversicherungsträger erbrachte Leistung weise Mängel auf, so macht er einen Anspruch auf Gewährleistung iS von §§ 932, 1167 ABGB geltend, der nicht Gegenstand des Leistungsstreitverfahrens der Sozialversicherung sein kann.