Art III Abs 3 EGEO, § 37 EO, § 7 VVG, § 14 Abs 5 AbgEO
Die Gerichte sind zur Entscheidung über Anträge auf Aufschiebung der „politischen Exekution“ auch im Zusammenhang mit einer Exzindierungsklage nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung berufen.