§ 405 ZPO, § 182 ZPO
Weicht die Bezifferung einer Geldforderung im Urteilsantrag vom Vorbringen in der „Klagserzählung“ ab, so darf das Klagebegehren erst nach erfolgloser richterlicher Anleitung zur Verbesserung wegen Unschlüssigkeit abgewiesen werden.
OGH, 22.05.1978, 1 Ob 602/76