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§§ 405 und 182 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 153 Heft 5 und 6 v. 17.3.1979

§ 405 ZPO, § 182 ZPO

Weicht die Bezifferung einer Geldforderung im Urteilsantrag vom Vorbringen in der „Klagserzählung“ ab, so darf das Klagebegehren erst nach erfolgloser richterlicher Anleitung zur Verbesserung wegen Unschlüssigkeit abgewiesen werden.

OGH, 22.05.1978, 1 Ob 602/76

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