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§§ 15, 270 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1979, 494 Heft 17 und 18 v. 8.9.1979

§ 15 StGB, § 270 Abs 1 StGB

Das Tatbild des tätlichen Angriffs auf einen Beamten ist nicht vollendet, sondern nur versucht, wenn es zu keinem Kontakt mit dem Körper des Beamten gekommen ist.

OGH, 27.02.1979, 9 Os 159/78

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