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§§ 1295 ff ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 209 Heft 7 und 8 v. 15.4.1978

§ 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB

Wurde ein Dienstnehmer als Insasse eines PKW des Dienstgebers bei einem Verkehrsunfall verletzt und in der Folge zeitweise arbeitsunfähig, so ist der Schaden, der dem Dienstgeber durch Lohnfortzahlung und Ausfall der Arbeitskraft seines Dienstnehmers entsteht, mittelbarer Schaden, den er vom Unfallsgegner nicht ersetzt verlangen kann.

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