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Dienstgeberhaftungsprivileg für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge

BeitragAufsatzGerhard W. Huber, Jakob DietrichJAS 2024, 250 - 262 Heft 3 v. 20.9.2024

Der OGH wendet in zwei rezenten E auf therapeutische Behandlungsfehler in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge das Dienstgeberhaftungsprivileg an. Schadenersatzansprüche geschädigter Patienten gegen die Rechtsträger dieser Einrichtungen werden damit abgeschnitten. In der L stößt dies auf - wie der Beitrag zeigt: unberechtigte - Kritik. Auch ärztliche Aufklärungs- und Behandlungsfehler, die mit der medizinischen Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge typischerweise zusammenhängen, sind nach der hier vertretenen Auffassung vom Dienstgeberhaftungsprivileg umfasst.

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