Der Beitrag stellt die divergierende Rsp des EuGH und OGH zum Urlaubsmodell und der Berechnung des Urlaubsanspruchsausmaßes gegenüber. Nach der Darstellung der Konzepte des kalendarischen Urlaubsmodells des UrlG und freistellungsorientierten Urlaubsmodells des Unionsrechts sowie der Aufarbeitung zahlreicher Stellungnahmen im Schrifttum dazu wird untersucht, wie das nationale Recht angesichts der jüngsten Entwicklungen im Unionsrecht auszulegen ist und wie sich dies bei der Berechnung des Urlaubsanspruchsausmaßes - insb bei Änderungen der Arbeitszeit - auswirkt. Zum Schluss wird erörtert, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine gesetzliche Adaptierung des UrlG erforderlich ist.