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Ausgetanzt - Das System der Nichtverlängerung im Theaterarbeitsgesetz und die Kettenvertragsproblematik

EntscheidungsbesprechungAufsatzAndrea PotzJAS 2024, 49 - 69 Heft 1 v. 29.3.2024

1. Die Besonderheit der spezielleren Regelungen des TAG liegt darin, dass es befristete Dienstverhältnisse nicht nur zulässt, sondern als Regelfall ansieht.2. Ausdrücklich ist vorgesehen, dass ein ohne Zeitbestimmung eingegangenes Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der an der Vertragsbühne üblichen Spielzeit endet (§ 24 Abs 3 TAG). Das führt dazu, dass die Aneinanderreihung befristeter Verträge (bis zur Abgabe einer Nichtverlängerungserklärung) nicht aus der Parteienvereinbarung, sondern unmittelbar aus dem Gesetz folgt. Damit verbietet sich aber ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Anwendbarkeit des § 879 ABGB auf solche Arbeitsverhältnisse, weil ihre (fortlaufende) Befristung nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht, sondern vom Gesetz vorgegeben wird.3. § 879 ABGB bietet keine Grundlage für eine richtlinienkonforme Interpretation von § 24 iVm § 27 TAG.

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