Dass die Bediensteten der Universität den Belästigungsverboten unterliegen und zugleich vor Belästigungen geschützt sind, geben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften klar zu erkennen. Im Unterschied dazu fehlt für die Studierenden eine gleichermaßen prägnante Formulierung des Belästigungsverbots. Die folgende Arbeit zeigt anhand einer systematischen juristischen Erörterung der einschlägigen Rechtsquellen, dass auch die Studierenden vor Belästigungen geschützt sind sowie den Belästigungsverboten unterliegen. Weiters bringt sie die Möglichkeiten zur Sprache, wie die Universitätsleitung gegen Studierende vorgehen kann, die an der Universität andere Personen belästigt haben.